Industriebau
Industrieanlagen können je nach Gebäudestruktur in einstöckige Industriegebäude und mehrstöckige Industriegebäude unterteilt werden.
Die überwiegende Mehrheit der Anlagen in mehrstöckigen Industriegebäuden befindet sich in der Leichtindustrie, Elektronik, Instrumenten, Kommunikation, Medizin und anderen Branchen. Die Böden solcher Pflanzen sind im Allgemeinen nicht sehr hoch. Ihr Beleuchtungsdesign ähnelt dem von üblichen wissenschaftlichen Forschungs- und Laborgebäuden, und fluoreszierende Beleuchtungsschemata werden meistens angewendet. Produktionsanlagen in der mechanischen Verarbeitung, Metallurgie, Textilindustrie und anderen Industriezweigen sind im Allgemeinen einstöckige Industriegebäude, und je nach Produktionsbedarf sind mehr mehrstöckige einstöckige Industrieanlagen, dh parallel angeordnete mehrspanige Anlagen, und Die Spannweiten können je nach Bedarf gleich oder unterschiedlich sein.
Auf der Grundlage der Erfüllung bestimmter Anforderungen an den Gebäudemodul werden die Gebäudebreite (Spannweite), Länge und Höhe der einstöckigen Anlage gemäß den technologischen Anforderungen bestimmt. Spannweite B der Pflanze: im Allgemeinen 6, 9, 12, 15, 18, 21, 24, 27, 30, 36 m usw. Die Länge L der Pflanze: weniger als zehn Meter, bis zu Hunderten von Metern. Die Höhe H der Pflanze: Die niedrige ist im Allgemeinen 5-6 m und die hohe kann 30-40 m oder sogar höher erreichen. Die Spannweite und Höhe der Anlage sind die Hauptfaktoren, die bei der Lichtgestaltung der Anlage berücksichtigt werden. Entsprechend der Kontinuität der industriellen Produktion und den Anforderungen des Produkttransports zwischen den Abschnitten sind die meisten Industrieanlagen mit Kränen mit einem leichten Hubgewicht von 3 bis 5 t und einem großen Hubgewicht von Hunderten von Tonnen ausgestattet.
Design-Spezifikationen
Der Auslegungsstandard der Industrieanlage richtet sich nach der Struktur der Anlage. Das Design der Anlage basiert auf den Anforderungen der technologischen Prozesse und Produktionsbedingungen und bestimmt die Form der Anlage.
Konstruktionsspezifikationen für Standardanlagen
I. Bei der Planung von Industrieanlagen müssen die einschlägigen nationalen Richtlinien umgesetzt, fortschrittliche Technologie, wirtschaftliche Rationalität, Sicherheit und Anwendung erreicht, die Qualität sichergestellt und die Anforderungen der Energieeinsparung und des Umweltschutzes erfüllt werden.
II. Diese Spezifikation gilt für die Planung neu errichteter, renovierter und erweiterter Industrieanlagen, jedoch nicht für biologische Reinräume mit Bakterien als Kontrollobjekten. Die Bestimmungen dieser Spezifikation für Brandschutz-, Evakuierungs- und Brandbekämpfungsanlagen gelten nicht für die Planung von Hochhaus-Industrieanlagen und unterirdischen Industrieanlagen mit einer Gebäudehöhe von mehr als 24 m.
III. Wenn die ursprünglichen Gebäude für eine saubere technische Renovierung verwendet werden, muss die Planung von Industrieanlagen auf den Anforderungen der Produktionstechnologie basieren, die Maßnahmen an die örtlichen Gegebenheiten anpassen, sie unterschiedlich behandeln und die vorhandenen technischen Einrichtungen voll ausnutzen.
IV. Die Planung von Industrieanlagen muss die notwendigen Bedingungen für die Installation, das Wartungsmanagement, die Prüfung und den sicheren Betrieb schaffen.
V. Neben der Umsetzung dieser Spezifikation muss die Auslegung von Industrieanlagen auch den einschlägigen Anforderungen der aktuellen nationalen Normen und Spezifikationen entsprechen.